Liberale fordern verbindliche kommunale Rechte und Sicherheit für Straßen, Route 57, Wirtschaftsstandort und angrenzende Wälder

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Netphen sieht im möglichen Nationalpark Rothaarkamm Chancen für die Stadt. Eine Zustimmung muss aus ihrer Sicht jedoch an nachvollziehbare Fakten und rechtlich belastbare Regelungen gebunden sein. Insbesondere die Mitentscheidungsrechte der Anrainerkommunen, der Erhalt wichtiger Straßenverbindungen, die Entwicklungsmöglichkeiten der heimischen Wirtschaft sowie die Auswirkungen auf angrenzende Privat- und Genossenschaftswälder müssen vor einer abschließenden Entscheidung geklärt werden.

„Ich sehe im Nationalpark eine große Chance für Netphen. Unsere Stadt könnte gerade für Touristen aus dem Sauerland zu einem wichtigen Eingangstor werden. Davon können Gastronomie, Übernachtungsbetriebe und Einzelhandel profitieren. Wir können unsere Stadt als attraktiven Ausgangspunkt für Naturerlebnisse stärken und zusätzliche Wertschöpfung vor Ort schaffen“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Louis Roth. „Ich stehe dieser Perspektive ausdrücklich positiv gegenüber. Für eine Zustimmung brauchen wir aber klare Fakten und verbindliche Zusagen, auf die sich Netphen auch langfristig verlassen kann. Die Zeit zur gründlichen Prüfung sollten wir uns nehmen.“

Dabei hält die FDP eine möglichst konkrete Betrachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf Siegen-Wittgenstein für notwendig. Erfahrungen aus anderen Nationalparkregionen können nach Auffassung der Fraktion wichtige Hinweise liefern. Die konkrete Besucherentwicklung eines Nationalparks Rothaarkamm lässt sich nach den vorliegenden Unterlagen jedoch derzeit nicht belastbar vorhersagen. Auch in den Expertengruppen wurde angeregt, mögliche wirtschaftliche Effekte stärker an den regionalen Gegebenheiten zu untersuchen und dabei gegebenenfalls auch heimische Unternehmen einzubeziehen.

Für die Liberalen gehört deshalb zu einer vollständigen Betrachtung nicht nur die Frage, welche zusätzliche Wertschöpfung durch Tourismus, Dienstleistungen oder neue Arbeitsplätze entstehen kann. Ebenso müssen Veränderungen bestehender wirtschaftlicher Nutzungen berücksichtigt werden. Dazu zählt beispielsweise die Holznutzung auf den betroffenen Staatswaldflächen, die mit der Entwicklung zum Nationalpark schrittweise entfallen würde. Nach Angaben des Kreises wurden dort im Jahr 2025 rund 12.000 Kubikmeter Holz eingeschlagen.

Eine zentrale Frage betrifft zudem die Ausgestaltung einer möglichen Nationalparkverordnung für den Rothaarkamm. Die FDP will geklärt wissen, inwieweit diese eigenständige, von der Eifel abweichende Regelungen enthalten kann. Besonders wichtig ist den Liberalen ein ausdrücklich verankertes Vetorecht für jede der vier Anrainerkommunen. Dazu muss verbindlich festgelegt werden, bei welchen Entscheidungen dieses Recht greift und wie Konflikte gelöst werden. Ein Veto der jeweils betroffenen Kommune darf bei Uneinigkeit weder durch eine Mehrheit der übrigen Beteiligten noch durch eine übergeordnete Entscheidung einfach ersetzt werden können.

Aus Sicht der Fraktion reicht es deshalb nicht aus, allgemein eine Beteiligung der Kommunen zu versprechen. Vor einer Zustimmung muss ein konkreter, rechtlich geprüfter Regelungsvorschlag vorliegen, der Reichweite und Verbindlichkeit der kommunalen Rechte deutlich macht.

Olaf Althaus, FDP-Ratsmitglied und Ortsbürgermeister von Deuz, mahnt eine sorgfältige Abwägung an: „Die Chancen für den Tourismus sind zwar ein gutes Argument. Für eine so weitreichende Entscheidung genügt das allein aber nicht. Ich möchte vorher wissen, welche Rechte Netphen tatsächlich erhält, wie unsere Straßen gesichert werden und was die Regelungen für unsere Unternehmen bedeuten. Ein Vetorecht, das im Streitfall übergangen werden kann, wäre für mich keine ausreichende Absicherung. Hier muss Klartext in die Nationalparkverordnung. Auch verbriefte Wegerechte der Waldgenossenschaften gehören zugesichert.“

Die Straßen durch das vorgesehene Nationalparkgebiet sind für die FDP ein wesentlicher Teil der örtlichen Infrastruktur. Ihre Nutzung, Unterhaltung und notwendige Erneuerung müssen dauerhaft gesichert bleiben. Die Erreichbarkeit der Netphener Ortsteile und Betriebe darf durch den Nationalpark nicht beeinträchtigt werden.

Ebenso fordert die Fraktion belastbare Klarheit darüber, dass Industrie, Handwerk und andere Unternehmen außerhalb der Nationalparkkulisse durch die Ausweisung keine zusätzlichen Einschränkungen ihres Betriebs und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten erfahren. Die vorliegenden Unterlagen des Kreises gehen davon aus, dass Industrie- und Gewerbestandorte außerhalb der Nationalparkgrenzen grundsätzlich den bestehenden gesetzlichen Regelungen und Genehmigungsverfahren unterliegen.

Auch zur Route 57 verlangt die FDP eine vorausschauende Klärung. Dabei müsse selbst ein derzeit als unwahrscheinlich betrachteter Fall berücksichtigt werden: Was geschieht, wenn sich im weiteren Planungsverfahren eine andere Trassenführung als erforderlich erweist und diese durch einen inzwischen ausgewiesenen Nationalpark verläuft?

Die Fraktion fordert, vor der Entscheidung rechtlich prüfen zu lassen, ob hierfür eine ausdrückliche Vorsorgeklausel oder eine andere verbindliche Absicherung erforderlich und zulässig ist. Dabei muss geklärt werden, wie eine solche Regelung ausgestaltet sein müsste und welchen Schutz sie tatsächlich bieten kann. Eine bloße politische Zusage genügt aus Sicht der Liberalen nicht, wenn ihre Tragfähigkeit für veränderte Planungen offenbleibt.

Schutz angrenzender Privat- und Genossenschaftswälder

Aus Sicht der FDP müssen außerdem die Interessen der unmittelbar angrenzenden Privat- und Genossenschaftswälder dauerhaft berücksichtigt werden. Dazu gehören nachvollziehbare und verbindliche Regelungen zum Wildtier- und Schädlingsmanagement sowie zur Zusammenarbeit mit den bestehenden Hegegemeinschaften.

Die bisherigen Planungen sehen ausdrücklich vor, dass erforderliche Maßnahmen zum Schutz benachbarter Privatwälder vor Schädlingen innerhalb des Nationalparks durch die Nationalparkverwaltung vorgenommen werden. Auch ein auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Wildtiermanagement soll gemeinsam mit der Region und den Hegegemeinschaften entwickelt werden.

Für die FDP kommt es nun darauf an, dass solche Grundsätze nicht nur als Absicht formuliert werden. Vor einer abschließenden Entscheidung sollte deutlich werden, wie Zuständigkeiten, Beteiligung und Schutzmaßnahmen langfristig geregelt und im Konfliktfall durchgesetzt werden können.

Auch Folgekosten transparent machen

Klarheit erwartet die Fraktion außerdem bei der Finanzierung. Einrichtung und Betrieb des eigentlichen Nationalparks sollen nach den vorliegenden Angaben vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden. Für weitergehende Projekte – etwa in den Bereichen Besucherlenkung, Mobilität oder touristische Infrastruktur – zeigen die bisherigen Planungen jedoch, dass je nach Projekt und Trägerschaft auch kommunale oder kreisliche Eigenanteile eine Rolle spielen können.

Die FDP möchte deshalb vor einer Entscheidung unterscheiden können, welche Aufgaben vollständig vom Land getragen werden und bei welchen flankierenden Maßnahmen zukünftig finanzielle Beteiligungen von Kreis oder Kommunen möglich wären.

Die FDP-Fraktion fordert Land und Kreis deshalb auf, die noch offenen Fragen verständlich, schriftlich und rechtlich belastbar zu beantworten. Die Ergebnisse müssen den kommunalen Gremien und der Öffentlichkeit rechtzeitig vor einer abschließenden Entscheidung vorliegen.

Für die Netphener Liberalen gehören die Chancen des Nationalparks und die Absicherung der städtischen Interessen zusammen. Ein Nationalpark kann für Netphen eine weit über die Region hinaus wirksame Entwicklung ermöglichen. Eine Zustimmung setzt aus Sicht der Fraktion jedoch voraus, dass die entscheidenden Fakten geklärt, wirtschaftliche Chancen und bestehende Nutzungen nachvollziehbar betrachtet und die notwendigen Sicherungen verbindlich geregelt sind.