Wir haben jede Menge Fragen von euch zum Thema Corona bekommen, gerade in Bezug auf den eigenen Arbeitsplatz oder das eigene Unternehmen. Hier haben wir ein FAQ für euch zusammengestellt. Wir hoffen, wir können damit etwas Klarheit schaffen.

Erhalte ich als Arbeitnehmer weiter Gehalt, wenn ich in Quarantäne bin?

Ähnlich wie ein einem einem Krankheitsfall erhältst du Zahlungen von deinem Arbeitgeber in der Höhe deines bisherigen Gehalts. Die gegenwärtige Dauer einer Quarantäne übersteigt aber nicht mehr als 14 Tage. Wenn einem mobiler Arbeitsplatz gestellt wird, muss dieser aber auch in der Quarantäne genutzt werden, falls man nicht krank geschrieben wurde (Quarantäne kann ja auch ohne Symptome verordnet werden).

Erhalte ich als Selbstständiger Zahlungen, wenn ich aufgrund von Quarantäne nicht arbeiten darf?

Ja, du erhältst Zahlungen für deinen eigenen Verdienstausfall. Allerdings muss dafür Antrag auf Entschädigungszahlungen bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Muss ich an Arbeitnehmer Lohn zahlen, wenn sie in Quarantäne sind?

Du musst deinen Arbeitnehmern zwar keinen Lohn zahlen, diese haben aber in den ersten 6 Wochen Anspruch auf Lohnersatzleistung in Höhe ihres Gehalts. Diese musst Du vorerst auszahlen und kannst du dir von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Deine Zahlungen an deine Arbeitnehmer laufen in den ersten 6 Wochen also weiter, also würdest du Lohn zahlen.
Achtung: Frist 3 Monate für Erstattungsantrag nach Ende der Quarantäne!

Wird mir meine Umsatzeinbuße erstattet, z.B. als Konzertveranstalter, als Florist, Friseur oder Restaurantbesitzer, wenn ich mein Geschäft schließen muss, Veranstaltungsverbote gelten oder Auflagen bestehen?

Sehr schwierig. Kontaktiere bestenfalls deinen Anwalt.